Der Schutzhandschuhe ist mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet mit dem der Hersteller bestätigt, dass sein Produkt den Anforderungen der Richtlinie entspricht. Daneben erfüllt dieser Handschuh Artikel-Nr. 1341 die Voraussetzungen der Kategorie III für PSA gegen komplexe Risiken, tödliche Gefahren und irreversible Gesundheitsschäden. Hierunter fallen Chemikalienschutzhandschuhe, Hitzeschutzhandschuhe für Temperaturen über 100 °C oder auch Elektroschutzhandschuhe.
Handschuh zum Schutz vor mechanischen Risiken
Der Chemikalien-Handschuh wurde zum Schutz vor mechanischen Risiken auf Abrieb, Schnittfestigkeit, Reißfestigkeit und Stichfestigkeit getestet. Das auf dem Handschuh abgedruckte Piktogramm "Mechanische Gefahren" wird von dem Zahlencode 4.0.0.2 ergänzt.
Schutzhandschuhe aus Nitril-Kautschuk werden von dünner, feinfühliger bis hin zur kräftigen Ausführung angeboten. Die Beschichtungen der verschiedenen Hersteller sind firmenspezifisch entwickelt und weisen dadurch unterschiedliche Eigenschaften auf. Dieser Handschuh vom Typ 1341 hat sehr gute Abriebwerte und eine mittlere Stichfestigkeit.
Handschuh zum Schutz vor chemischen Risiken
- Chemikalien EN 374-3
- A - Methanol
- J - N-Heptan
- K - Natriumhydroxid 40%
Dieser Chemikalienschutzhandschuh ist mit einem Erlenmeyerkolben-Piktogramm gekennzeichnet und wurde gegen drei spezifische Chemikalien geprüft. Die zutreffenden Kennbuchstaben der Chemikalien sind unterhalb des Piktogramms gekennzeichnet. Der Handschuh kann bei Arbeiten mit den in der Herstellerinformation benannten Chemikalien für begrenzte Zeit eingesetzt werden. Der Handschuh gilt als vollwertiger Chemikalienschutz, weil er bei mindestens 3 Chemikalien (aus einer Liste von 12 Chemikalien) einen Permeationslevel von 2 erreicht hat. Der Level 2 wird erreicht, wenn der Schutzhandschuh einer Chemikalie mind. 30 Minuten standhält, bis es zum Durchbruch und dem damit verbunden Hautkontakt kommt.
Handschuh zum Schutz vor bakteriologischer Kontamination (EN 374-2)
Dieser Schutzhandschuh trägt die Kennzeichnung „bakteriologische Kontamination“ zum Schutz vor Penetration nach EN 374-2. Zurzeit wird angenommen, dass Schutzhandschuhe, die bei der Prüfung der Penetration widerstehen, einen wirksamen Schutz gegen Bakterien und Pilzsporen bieten. Diese Annahme gilt nicht für den Schutz gegen Viren, denn Viren sind von der Größe her wesentlich kleiner als Bakterien und Pilzsporen.